Kirchenmusiker
- D-Prüfung: Kirchenmusiker mit Ausbildung im Kirchenkreis und Prüfung
- C-Prüfung: etwa zweijähriger Besuch eines C-Seminars oder Studium an einer Kirchenmusikschule mit nachfolgendem C-Abschluss für den nebenberuflichen eigenverantwortlichen kirchenmusikalischen Dienst;
Aufgaben
Heute ist der Kirchenmusiker in zunehmendem Maße auch Musikpädagoge in der Gemeinde. Neben liturgischen und künstlerischen Aufgaben (zum Beispiel Leitung von Konzerten für Chor und Orchester nimmt die musikpädagogische Betreuung für Laien in Chören und Gruppen einen breiten Raum ein, zum Teil bis hin zur musikalischen Früherziehung. Des Weiteren gehört auch die Ausbildung von kirchenmusikalischem Nachwuchs für den Einsatz als neben-/ehrenamtliche Kirchenmusiker (Klavier- und Orgelunterricht sowie Chorleitung) zu den Aufgaben.
Studieninhalte
Hymnologie, Liturgik, Kirchenmusikgeschichte, Gehörbildung und Musiktheorie.
Orgel Chorleitung Keyboard Chorleitung (Pop) Gitarre Kinderchorleitung Bläserchorleitung
Nach einem Unterricht zwei Jahren kann der Befähigungsnachweis D-Prüfung
abgelegt werden. Darunter versteht man eine praktische Prüfung in der Fachrichtung
und ein Kolloquium über den Inhalt der Grundlagenfächer. Dem schließt sich bei guter Begabung nach insgesamt zwei bis drei Jahren die C-Prüfung an.
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